Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs für das Organic Beats Festival 2023

Stand Juli 2023

Der umweltkulturverein e.V. ist veranstaltende Organisation der angebotenen Veranstaltung und Aussteller der Tickets. Durch den Kauf einer Eintrittskarte zum Organic Beats Festival 2023 wird eine vertragsrechtliche Beziehung zwischen dem umweltkulturverein e.V. (nachfolgend Veranstalter genannt) und dem:der Besucher:in für den Besuch des Organic Beats Festival (nachfolgend Veranstaltung genannt) geschlossen.

§ 1 Allgemeine Hinweise

  1. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorbehalten. Änderungen werden auf der Website des Organic Beats Festivals 2023 (www.organicbeats.org) veröffentlicht.
  2. Veranstaltende Organisation (Veranstalter) ist der umweltkulturverein e.V. mit Sitz in Braunschweig.
  3. Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der auf der Website www.organicbeats.org dargestellten Informationen.
  4. Die unautorisierte Verwendung von Designs, Logos, des Vereinsnamens umweltkulturverein e.V. und des Festivalnamens Organic Beats Festival ist nicht zulässig.

§ 2 Zutritt zur Veranstaltung

  1. Das Veranstaltungsgelände ist das Vereinsgelände der NaturFreunde Braunschweig e.V., Schrotweg 112, 38122 Braunschweig. Auf dem gesamten Festivalgelände gilt die Hausordnung der NaturFreunde Braunschweig e.V.
  2. Das Datum und die Öffnungszeiten der Veranstaltung sind der Website www.organicbeats.org zu entnehmen.
  3. Der Veranstalter behält sich vor, eine eigens für die Veranstaltung ausgearbeitete Veranstaltungsordnung zu erstellen. Diese wird vor Beginn des Festivals auf der Website der Veranstaltung veröffentlicht und kann beim Eintritt des Veranstaltungsgeländes eingesehen werden.
  4. Durch Betreten des Festivalgeländes wird der Hausordnung der NaturFreunde Braunschweig e.V. und der Veranstaltungsordnung des Organic Beats Festivals zugestimmt.
  5. Beim Betreten der Veranstaltung und auf dem Veranstaltungsgelände können vom Sicherheits- und Ordnungspersonal Sicherheitskontrollen in Form von Leibes- und Taschenvisitationen vorgenommen werden.
  6. Ein:e Besucher:in kann von der Veranstaltung ausgeschlossen oder es kann ihr:ihm der Zugang zur Veranstaltung verwehrt werden, wenn die Person
    • gegen die AGB, die Hausordnung oder die Veranstaltungsordnung verstößt,
    • strafbare Handlungen begeht (bspw. Diebstahl, Sachbeschädigung, Drogenbesitz und -handel, sexualisierte Gewalt, Beleidigung, Umweltverschmutzung),
    • menschenfeindliches Verhalten ausübt, wie beispielsweise Ausländer:innenfeindlichkeit, Sexismus, Rassismus, Ableismus, Klassismus und sonstige Diskriminierungsformen,
    • Infrastruktur, Gebäude, Gegenstände oder fremdes Eigentum auf dem Veranstaltungsgelände beschädigt,
    • die Sicherheit und Gesundheit anderer Besucher:innen gefährdet,
    • den Anweisungen des Sicherheits- und Ordnungspersonals und des Veranstalters nicht Folge leistet,
    • gesperrte und entsprechend gekennzeichnete Bereiche betritt,
    • gewerblichen Handel ohne die Zustimmung des Veranstalters auf dem Veranstaltungsgelände betreibt.
  7. Die Verbreitung und das Tragen von nationalistischen und rechtspopulistischen Symbolen führen zu einem sofortigen und dauerhaften Ausschluss von der Veranstaltung.
  8. Bei einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises, sowie auf Schadenersatz gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.

§ 3 Absage oder Abbruch der Veranstaltung

  1. Der Veranstalter behält sich vor ohne Angabe von Gründen die Veranstaltung vor Beginn abzusagen, falls Zweifel daran bestehen, die Veranstaltung ordnungsgemäß durchführen zu können. Die Einschätzung liegt im Ermessen des Veranstalters.
  2. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bei besonderen Wetterlagen, Naturereignissen oder anderen Umständen, die die sichere Durchführung der Veranstaltung beeinträchtigen oder eine Gefahr für Personen und Wertgegenstände darstellen, zu unterbrechen oder abzusagen.
  3. Bei Verlegung, Absage oder Abbruch der Veranstaltung bestehen keine Ansprüche auf Schadensersatz oder (Teil-) Erstattung des Ticketpreises.
  4. Bei Verlegung bleibt das Ticket für den Ersatztermin gültig.
  5. Sollte das Festival aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung abgesagt oder abgebrochen werden, bestehen keine Ansprüche auf Schadensersatz oder (Teil-) Erstattung des Ticketpreises.

§ 4 Sicherheit auf dem Festivalgelände

  1. Den Anweisungen des Veranstalters, der angestellten Sicherheits- und Ordnungskräfte, sowie weiterer Personen, die erkennbar zur Wahrnehmung der Hausordnung und der Veranstaltungsordnung beauftragt sind, ist Folge zu leisten.
  2. Sollten einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes aus Sicherheitsgründen abzusperren oder zu räumen sein, ist den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheits- und Ordnungspersonals unmittelbar Folge zu leisten. Es bestehen keine Ansprüche auf Schadensersatz oder (Teil-) Erstattung des Ticketpreises, falls Bereiche des Veranstaltungsgeländes nicht dauerhaft nutzbar sind.
  3. Es ist verboten, auf Zäune, freie Bauten, Lichtmasten, Gebäude, Stromkästen, Sanitärstationen und andere Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände zu klettern. Zudem sind Absperrungen nicht zu übertreten.
  4. Den Hinweisen zur Benutzung und zur Sicherheit von Geräten und Einrichtungen ist Folge zu leisten.

§ 5 Festivaltickets

  1. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte zum Organic Beats Festival 2022 wird den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugestimmt.
  2. Das Festivalticket ist ausschließlich online über pretix zu erwerben. Für die Kaufabwicklung gelten die AGB von pretix und der beteiligten Finanzunternehmen.
  3. Nach Bestätigung des Kaufabschlusses besteht kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht durch den Veranstalter. Der Vertragsabschluss erfolgt erst durch die Übersendung des Tickets an den:die Käufer:in.
  4. Das Ticket ist nicht personalisiert und kann an Dritte weitergegeben werden.
  5. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit einem intaktem und angelegten Festivalbändchen möglich. Das Festivalbändchen wird am Einlass gegen Vorzeigen eines gültigen, über pretix erworbenen Tickets, ausgehändigt. Das Festivalticket verliert nach der Validierung und dem Austausch gegen das Festivalbändchen seine Gültigkeit.
  6. Bei Verlust des Bändchens wird kein Ersatz gewährt.
  7. Die Festivalbändchen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  8. Personen, die sich ohne ein gültiges Ticket Zutritt zum Veranstaltungsgelände verschaffen, können vom Veranstalter angezeigt werden (Hausfriedensbruch).
  9. Es besteht kein Rückgaberecht für ein erworbenes Ticket.

§ 6 Anreise

  1. Die Anreise zum Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Eine Einfahrt mit dem Auto auf das Veranstaltungsgelände ist nicht möglich.
  3. Der Veranstalter stellt keine Autoparkplätze zur Verfügung.
  4. Fahrzeuge, die auf Flächen parken, die die für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und die Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände essentiell sind, werden auf Kosten der fahrzeugführenden Person abgeschleppt. Dies gilt insbesondere für Flucht- und Rettungswege, die unbedingt freizuhalten sind.

§ 7 Verbotene Gegenstände

  1. Auf dem Veranstaltungsgelände ist die Nutzung und das Mitführen von folgenden Gegenständen untersagt:
    • Waffen, insbesondere Hieb-, Stich- und Schusswaffen,
    • Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug,
    • Pyrotechnik,
    • Substanzen, die in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) aufgeführt sind,
    • Farbbeutel, Sprühfarben, Aerosoldosen und Permanentmarker,
    • gefährliche Gegenstände aller Art,
    • Musik, Flaggen, Transparente, Aufkleber, Aufnäher und Aufdrucke auf Kleidung mit verfassungsfeindlichen, insbesondere rechtsextremen Inhalt,
    • mitgebrachte Getränke und Glasflaschen,
    • Gegenstände, die Lärm verursachen, wie bspw. Druckluftsirenen, Vuvuzelas, Musikanlagen, Megafone und (Musik-) Lautsprecher,
    • professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters,
    • Laserpointer.
  2. Das Mitführen oder die Benutzung von nicht aufgeführten Gegenständen kann verweigert werden und wird im Zweifelsfall vom Veranstalter und/oder dessen Ordnungs- und Sicherheitspersonal entschieden.
  3. Das Mitbringen und Mitführen von Tieren ist untersagt. Eine Ausnahme bilden vorher angemeldete Assistenzhunde.
  4. Der Veranstalter und dessen Ordnungs- und Sicherheitspersonal hat das Recht, Gepäckstücke von Besucher:innen auf verbotene Gegenstände zu kontrollieren.
  5. Der Veranstalter kann Besucher:innen, die verbotene Gegenstände mit sich führen oder diese auf dem Veranstaltungsgelände benutzen, von der Veranstaltung ausschließen und vom Veranstaltungsgelände verweisen. Ein Wiedereintritt ist nicht möglich. Es bestehen keine Ansprüche auf Schadensersatz oder (Teil-) Erstattung des Ticketpreises.

§ 8 Jugendschutz

  1. Die Veranstaltung obliegt dem Jugendschutzgesetz.
  2. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person das Festivalgelände betreten. Beim Betreten der Veranstaltung ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen oder eine Vollmacht einer sorgeberechtigten Person vorzulegen. Es besteht kein Anspruch auf (Teil-) Erstattung des Ticketpreises, wenn der Zutritt zur Veranstaltung aufgrund von Nichterfüllung dieser Bedingungen verwehrt wird.

§ 9 Ablauf des Festivals

  1. Der Veranstalter und dessen Ordnungs- und Sicherheitspersonal hat das Recht, Personen, die die Veranstaltung besuchen, den Zugang zum Veranstaltungsgelände zu verweigern oder von diesem zu verweisen.
  2. Den Anweisungen des Sicherheits- und Ordnungspersonal ist Folge zu leisten.
  3. Rettungs- und Fluchtwege sowie Ein- und Ausgänge sind permanent freizuhalten.
  4. Die Besucher:innen sind dazu angehalten, sich umweltbewusst und rücksichtsvoll gegenüber anderen Menschen zu verhalten. Alle Einrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände, insbesondere die Sanitäranlagen, sind mit Sorgfalt zu benutzen.
  5. Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
  6. Jegliche Form mutwilliger Zerstörung oder Beschädigung von Gegenständen auf dem Veranstaltungsgelände sowie von Infrastruktur und Gebäuden auf dem Veranstaltungsgelände ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht. Dies gilt insbesondere für das Inventar und Eigentum der NaturFreunde Braunschweig e.V. und der auf dem Veranstaltungsgelände ansässigen Vereine.
  7. Der umweltkulturverein e.V. und die NaturFreunde Braunschweig e.V. übernehmen keine Haftung für Diebstahl, Schäden und Verluste von Privateigentum auf dem Veranstaltungsgelände. Ausgenommen davon sind Schäden, die durch den Veranstalter oder sein Personal auf dem Veranstaltungsgelände zu verantworten sind.
  8. Straftaten (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, sexuelle Nötigung und sexualisierte Gewalt, Diebstahl, usw.) werden bei der Polizei angezeigt. Personen, die Straftaten verüben, werden ohne Vorwarnung von dem Gelände verwiesen.
  9. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gesundheitsschädigungen durch laute Musik. Die Verwendung von geeignetem Gehörschutz wird empfohlen.
  10. Für die von Künstler:innen dargestellten Inhalte übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung.
  11. Der Veranstalter behält sich vor, das Programm aus organisatorischen Gründen zu ändern. Es bestehen keine Ansprüche auf Schadensersatz oder (Teil-) Erstattung des Ticketpreises, sollten sich bei der Veranstaltung Programmänderungen ergeben.
  12. Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung nach eigenem Ermessen abzusagen oder zu unterbrechen. Es bestehen keine Ansprüche auf Schadensersatz oder (Teil-) Erstattung des Ticketpreises.
  13. Der Veranstalter und dessen Sicherheits- bzw. Ordnungskräfte haben das Recht, einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes zu räumen oder zu sperren sowie den Zugang zu Teilbereichen zu verweigern. Es bestehen keine Ansprüche auf Schadensersatz oder (Teil-) Erstattung des Ticketpreises, sollte durch solche Maßnahmen das Veranstaltungsgelände eingeschränkt nutzbar sein.
  14. Informationen zum Ablauf der Veranstaltung sind der Website www.organicbeats.org oder den Aushängen auf dem Veranstaltungsgelände zu entnehmen.

§ 10 Haftungsansprüche

  1. Der Veranstalter, sowie seine gesetzlich vertretenden Personen, sind von der Haftung für Schäden, Verletzungen und Verluste jeglicher Art ausgeschlossen. Ausgenommen sind Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters verursacht werden und durch Regelungen, zu denen sich der Veranstalter in den AGBs verpflichtet. Dieser Absatz gilt auch für Personen, die im Auftrag des Veranstalters auf dem Veranstaltungsgelände unterwegs sind.
  2. Der Veranstalter haftet nicht für auf dem Veranstaltungsgelände verlorengegangene Gegenstände sowie für Schäden und Verluste, die dem:der Besucher:in durch Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.
  3. Der Veranstalter weist darauf hin, dass nicht garantiert werden kann, dass sich auf dem Veranstaltungsgelände keine Gegenstände befinden, an denen sich Besucher:innen verletzen können. Dies schließt auch Verletzungen ein, die durch Unwegsamkeit des Geländes entstehen.
  4. Auf der Veranstaltung werden Foto-, Video-, und Tonaufnahmen von durch den Veranstalter beauftragten Personen gemacht. Der Veranstalter kann diese Aufnahmen in von ihm genutzten Medien nutzen.
  5.  Der:die Besucher:in hat das Recht, die Löschung einer Foto-, Video- oder Tonaufnahme von dem Veranstalter zu fordern, falls die Person auf der Aufnahme alleine und eindeutig erkennbar ist.
  6. Jede:r Besucher:in haftet für den von ihm:ihr verursachten Schaden.

§ 11 Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus

  1. Auf der Veranstaltung gelten die lokalen Vorschriften gemäß der niedersächsischen Verordnung zum Infektionsschutz.
  2. Zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus und, um die Gesundheit der Besucher:innen zu schützen, sollen alle Besucher:innen die aktuellen vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus umsetzen.
  3. Maßnahmen zu Vorbeugung des Infektionsgeschehens auf der Veranstaltung werden vor Beginn der Veranstaltung auf der Website www.organicbeats.org veröffentlicht.
  4. Jede:r Besucher:in hat die Pflicht, sich vor Beginn der Veranstaltung über die aktuell geltenden lokalen Vorschriften zum Infektionsschutz zu informieren und ggf. Maßnahmen zu ergreifen, die der besuchenden Person den Zugang zur Veranstaltung gewähren.
  5. Der:die Besucher:in hat die Pflicht, sich über die geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus auf der Website der Veranstaltung www.organicbeats.org zu informieren.
  6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Maßnahmen zur Vorbeugung einer Infektion zum Schutz der Besucher:innen zu erweitern und die AGBs entsprechend anzupassen.
  7. Der Veranstalter hat das Recht, von dem:der Besucher:in einen aktuellen negativen Antigentest oder PCR-Test auf Sars-CoV2 oder Varianten, der nicht älter als 12 Stunden ist, einzufordern.
  8. Der Veranstalter hat das Recht, den Besucher:innen das Tragen einer Mund-Nasenschutz-Maske anzuordnen.
  9. Dem Veranstalter obliegt das Recht, dem:der Besucher:in den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern oder diese von der Veranstaltung auszuschließen, sollte die Person die Nachweise oder Kontrollen nicht gemäß den Anforderungen vorlegen können. Es bestehen keine Ansprüche auf Schadensersatz oder (Teil-) Erstattung des Ticketpreises.
  10. Für gesundheitliche Schäden, die durch eine Ansteckung des:der Besucher:in mit dem SarsCov2 Virus entstanden sind, übernimmt der Veranstalter keine Haftung, sofern der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters verursacht wurde.
  11. Trotz aller Maßnahmen zur Vorbeugung einer Infektion verbleibt das allgemeine Lebensrisiko einer Ansteckung bei den Besuchenden, für deren Schäden keine Haftung übernommen wird, solange dies nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Veranstalter hervorgerufen wurde.
  12. Sollte die Veranstaltung nicht stattfinden können, weil das Niedersächsische Infektionsschutz die Veranstaltung verhindert, bestehen keine Ansprüche auf Schadensersatz oder (Teil-) Erstattung des Ticketpreises.

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